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Siegerländer Pionierarbeit für den Wiesenbau
Ohne Zweifel hat das Siegerland einst Pionierarbeit für den kunstgerechten Wiesenbau geleistet. Wenn dies auch heute, wo man bei uns im Agrarüberschuss lebt und für brachliegende Flächen in der Landwirtschaft Prämien bezahlt werden, sich etwas verwundert anhört. Vor Jahrhunderten war es doch von großer Wichtigkeit, wie das Gras auf einem kargen Boden, zum Beispiel im Siegerland, wuchs. Schon am 13. Juni 1539 wurde im nassau-siegenschen Weistum die älteste bekannte Verordnung, die sogenannte Bitzenordnung erwähnt. Weitere Wiesenverordnungen wurden in den Jahren 1732 und 1785 unter nassau-oranischer Regierung über die Ausführungen von Ent- und Bewässerungsanlagen erlassen. Diese Verordnungen wurden später zusammengefasst und auch unter preußischer Verwaltung im Wassergesetz aufrechterhalten.
Kunstwiesenbau vor der Fa. Gebr. Klein in Dahlbruch, der heutigen SMS Demag AG
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Der Grund der frühen Entwicklung des Wiesenbaues, gerade im Siegerland, lag an den Bodenverhältnissen, den wasser- und gefällreichen Tälern und dass die Einwohner durch den Bergbau sowie die Hütten- und Hammerbetriebe von je her harte Arbeit gewöhnt waren. Durch die vielfach natürliche Überrieselung der Grasflächen an den Gräben der Wassertriebwerke, haben sich die so außerordentlich verschiedenen Bewässerungssysteme herausgebildet. Da die Hütten- und Hammerbetriebe abhängig von Holzkohle, Erz und Wasser waren und die Anzahl der Betriebstage begrenzt war, blieb noch Zeit, neben der Eisenindustrie auch den Wiesenbau zu betreiben.
Die Grundlage für den Hütten- und Hammerbetrieb sowie für den Wiesenbau bildete naturgemäß der große Wasserreichtum unserer Bäche. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass das Wasser mit weitem Abstand der größte Energieträger in unserem Heimatland war. Im Siegerland ist der Beweis geliefert worden, dass bei Einsicht Wassertriebwerke und Wiesenbewässerung gut nebeneinander bestehen konnten. Das Wasser wurde von der Quelle an bis zum verlassen unseres Kreises fast ununterbrochen zur Bewässerung der Wiesen genutzt, obwohl sehr viele Wassertriebwerke an der Strecke lagen. Der Schwerpunkt der Bewässerung wurde auf die Ausnutzung der düngenden Fluten gelegt. War die düngende Bewässerung gut ausgeführt, dann genügte für die Anfeuchtung der Wiesen die Zeit während der Sonn- und Feiertage, an denen die Wassertriebwerke ruhten. Industrie und Wiesenbau hatten dann genügend Wasser zur Verfügung.
Mann hatte zwei Bewässerungssysteme entwickelt und zwar den Hang- und den Rückenbau. Bei dem Hangbau nutzte man das natürliche Gefälle. Es wurden Zuleitungsgräben geschickt angelegt und das Wasser in ein Netz von Rieselrinnen geleitet, die eine gleichmäßige Wiesenbewässerung brachte. Es waren die sogenannten Rieselwiesen. Das überschüssige Wasser wurde durch Ableitungsgräben dem Bache wieder zugeführt. In den Talsohlen dagegen wurde der Rückenbau angewendet. Es war eine teure und sehr arbeitsintensive Baumethode. Hierbei wurde der Rasen auf beiden Seiten des Zulaufgrabens fachgerecht in gleichmäßige Stücke geschnitten, abgetragen, aufgerollt und auf die Seite gelegt. Es wurde nun beidseitig des Grabens das Erdreich erhöht, so dass ein ganz leichtes Gefälle entstand. Die Erhöhung richtete sich nach Länge der zu bewässernden Grundstücke. Danach wurden die Rasenstücke fachgerecht wieder aufgelegt und angeklopft. Da diese Bewässerung in den Wiesen künstlich, durch Erhöhung der Rücken angelegt wurde, nannte man dies auch Kunstwiesenbau.
Vor der ersten Kälteperiode im Herbst berieselte man die Wiesen wochenlang. Denn zu dieser Zeit brachten die Bäche von den abgeernteten Feldern und den gebrannten Haubergsschlägen die besten Düngemittel mit. Dagegen diente die Frühjahrsbefeuchtung der Wiesen hauptsächlich der Bodenerwärmung und der –reinigung. Die Bewässerung im Sommer sollte die Wiesen nicht austrocknen und für einen besseren Graswuchs sorgen.
Nach den Freiheitskriegen im Jahr 1816 wurde dem Ministerium folgendes im Auftrag berichtet: ,,Im Siegerland sind wohl alle nur denkbaren Formen der Bewässerung vertreten. Die Breite der Rücken wechselt von 3 bis 60 Meter, ebenso ist auch die Einrichtung des Rücken- und Hangbaues außerordentlich mannigfaltig in ständiger Anpassung an die natürlichen Verhältnisse’’.
1835/36 wurden die Keppelschen Stiftswiesen im Ferndorftal umgebaut. Fast 50 junge Menschen aus den Bezirken Arnsberg, Breslau, Köln, Kurhessen, Minden und Münster kamen nach Keppel und wurden im Wiesenbau unterrichtet. Hierdurch wurde auch der Siegerländer Wiesenbau in anderen Gegenden bekannt, und die Wiesenkultur bekam im Allgemeinen eine Aufwertung.
Im Jahre 1838 erschien der ,,Katechismus des Kunstwiesenbaues nach Siegener Art’’. In ihm wurden u. a. die Werkzeuge aufgeführt die der Wiesenbauer seinerzeit benötigte. Da war das ,,Rissmesser’’, welches zum spalten des Rasen diente und das ,,Wiesenbeil’’ zum aushauen der quadratfußgroßen Rasenstücke. Sie wurden aufgerollt und nach der Bodenerhöhung für die Rieselrinne wieder aufgelegt und mit dem, “Wiesenschläger’’ angeklopft. Die unterschiedlichen Gräben hob man mit der ,, Stechschüppe’’ aus. Das,, Visierkreuz’’ wurde zum nivellieren benötigt und mit der,,Kanal- oder Setzwaage’’ wurde das Gefälle hergestellt. Dann wurden noch ,,Holzstäbe’’, deren Spitzen aus Eisen waren benötigt, und eine 160 Fuß lange,,Hanfschnur’’ die zum abstecken der Linien verwendet wurde.
Die 4370 Hektar Wiesen des Kreises wurden von 262 Genossenschaften bzw. Wiesenverbänden verwaltet. Man hatte im Siegerland schon sehr früh erkannt, dass man in einer kleinen Gemeinschaft die beste Grundlage für einen lohnenden Betrieb bilden konnte. Nicht nur verwaltet, sondern auch gebaut und unterhalten wurden die Bewässerungsanlagen gemein-sam. Als am 28.10.1846 die Wiesenverordnung für den Kreis Siegen aufgelassen wurde, ging man davon aus dass, bereits Genossenschaften vorhanden waren. Kein Wiesenbesitzer empfand die genossenschaftliche Einrichtung, die auf den Grundsätzen der Selbstverwaltung ruhte, als unangenehm, weil die Beaufsichtigung durch Personen ausgeübt wurde, die von den Besitzern selbst gewählt wurden. Die Wiesenverordnung sagte im §37: ,, Die Besitzer der gemeinschaftlich zu bewässernden Wiesen bilden eine Genossenschaft, und einen Wiesenverband’’. Die §§54 und 61 beinhalten: ,,Die Beaufsichtigung der Anlagen wird zunächst von den Wiesenverbänden ausgeübt. Aus jedem Amtsbezirk sind drei Wiesenschöffen und ein Stellvertreter zu stellen, denen die Beaufsichtigung der Wiesenvorsteher obliegt’’. Nachlässige Wiesenbesitzer drohten bis zu 10 Albus Strafe.
Wie bekannt der Siegerländer Wiesenbau war, kam durch den Fürsten Bismarck zum Ausdruck, denn er ließ in den 1840er Jahren auf einen seiner Güter die Wiesen durch Siegener Techniker ausbauen. Er sagte darüber am 12.12.1891 zu Vertretern der Stadt Siegen, die ihm den Ehrenbürgerbrief übereichten: ,,Zum ersten mal kam ich mit ihm (gemeint war das Siegerland) in Berührung, als ich vor 50 Jahren ein Gut übernommen hatte, welches durch unzweckmäßige Rieselwirtschaft geschädigt war. Damals hörte ich zuerst von Siegener Rieselwiesen und sah landwirtschaftliche Techniker aus ihrer Heimat bei mir, um meine Wiesen nach der bewährten Siegener Methode zu verbessern’’.
Bei fachgerechter Bewässerung der Rieselwiese war die Düngung so gut, dass der Heuertrag im nächsten Jahr in Menge und Qualität etwa ein Drittel besser war als bei einer normalen Wiese. Ja, das Wasser war bei den Wiesenbesitzern schon sehr begehrt. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass es nachts manchmal heimlich umgeleitet wurde um die eigene Wiese noch mehr zu bewässern als es vorgesehen war. Bei einer Siegerländer Rieselwiese rechnete man 0,3 bis 0,4 Hektar Futterfläche für eine Kuh. Im Reichsdurchschnitt wurde mit der doppelten Fläche gerechnet. Um die Gräben zu
Kunstwiesenbau im Gebiet Allenbach-Grund
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schonen wurde bei der Heuernte mit dem Fuhrwerk gezielt durch die Wiesen gefahren. Auch mit dem Heutuch wurde das getrocknete Gras zum Wagen getragen.
Der Siegerländer Wiesenbau hat in seiner alleine über 400jährigen Gesetzesgeschichte viele Achtungserfolge verbuchen können. Die größte Achtung hat er aber Mitte Oktober 1853 bekommen mit Gründung einer Wiesenbauschule in Siegen. Die Schule wurde mit 12 Schülern eröffnet und der damalige Direktor der Siegener Realschule Dr. Schnabel übernahm die Verantwortung, und arbeitete den ersten Lehrplan aus. Der Kultur- und Gewerbeverein war der erste Trägerverein dieser Schule, die später der Kreis übernahm. Die Unterhaltungskosten wurden zu je einem Viertel vom Kreis, der Provinz Westfalen, der Rheinprovinz und dem Staat übernommen. Nach meinen Erkenntnissen war es die erste Schule dieser Art. Später sind noch Wiesenbauschulen nach dem Siegener Muster in Königsberg, Bromberg, Suderberg und Schleusingen gegründet worden. Ihre ersten Fachlehrer hatten zuvor alle die Wiesenbauschule in Siegen besucht. Die Schule hatte zum Ziel, die Ausbildung künftiger im Meliorationsdienste stehender Wiesenbaumeister. Sie bestand aus vier Schulklassen und einer Meisterklasse. Jede Klasse musste mindestens ein Jahr besucht werden. Unterricht wurde in folgenden Fächern erteilt. 01. Allgemeiner Pflanzenbau, 02. Theorie des Wiesenbaues, 03. Feldmessen und Nivellieren, 04. Kartieren, 05. Projektbearbeitung, 06. Elemente der allgemeinen Baukunde Hydraulik, 07. Teichwirtschaft, 08. Deutsche Sprache, 09. Rechnen und Arithmetik, 10. Planimetrie und Stereometrie, 11. Trigonometrie, 12. Botanik, 13.Chemie, 14. Allgemeine und landwirtschaftliche Mechanik, 15. Landwirtschaftliche Betriebslehre, 16. Gesetzes- und Verwaltungskunde, 17. Geometrisches Zeichnen, 18. Freihand- und Planzeichnen und 19. Schönschreiben.
Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass sich der Fachunterricht nicht nur auf das unmittelbare Gebiet des Wiesenbaues, der Drainage sowie der Moor- und Heidekultur beschränkt hatte. Mit Rücksicht auf die spätere Tätigkeit der Wiesenbaumeister hatte sich die Ausbildung auch auf dem Wege- und Wasserleitungsbau, die Kanalisation der Ortschaften, die Abwässerreinigung sowie die landwirtschaftliche Abwässerverwertung erstreckt. Die praktische Ausbildung wurde natürlich groß geschrieben. Zu jeder Prüfung gehörte die selbstständige Projektierung und Ausführung einer Wiesenanlage mit Bewässerung. Auch als Schüler wurden sie bei den örtlichen Aufnahmen, Absteckungen und Ausführungen von Meliorationen aller Art, weit über das Siegerland hinaus beteiligt. Die Separation der Wiesen im großen Umfang hatte bei uns erst Mitte der 1880er Jahre begonnen, da die Schülerzahl gestiegen war und man praktische Arbeit für sie haben musste. Die ausgebildeten Wiesenbaumeister, meist Söhne von Landwirten, haben zu Hause in allen Gegenden Deutschlands oft zu einer Separation beigetragen. Hierdurch konnten moderne Ent- und Bewässerungsanlagen nach der Siegerländer Methode gebaut werden. Dies war vorher wegen der starken Parzellierung nur schlecht möglich.
Im engen Zusammenhang mit dem Wiesenbau standen die Viehweiden in den Haubergen bei uns um Siegerland. Da Eichen und andere Stockausschläge im jungen Zustand von dem Vieh gerne gefressen wurden, war das Beweiden in den ersten sechs Jahren nach Abholzung streng untersagt. Danach hatte das Vieh fünf Monate des Jahres stets Nahrung gefunden. Hierfür hatte jeder Ort seinen Hirten, der im sogenannten Wandeltisch in den einzelnen Häusern beköstigt wurde. Die Gemeinden Ernsdorf und Burbach hatte die ersten Hirten die ihre Dorfherde in den Weidekämpen hüteten.
Somit lieferten die Hauberge das Sommerfutter und die Rieselwiesen das Futter für den Winter. Die Bewegungen auf den Bergweiden taten dem Vieh gut und führten zu einer gesunden Entwicklung. Es war das einfarbige rote Höhenvieh, was stets alle Spannarbeiten in der Landwirtschaft und im Hauberg zu verrichten hatte. Man sprach sogar von einer Siegerländer Rasse, deren Weiterzüchtung sich die Siegerländer Herdbuchsgenossenschaft, die am 12. Dezember 1894 gegründet wurde, zur Aufgabe gesetzt hatten. Durch die wohl einmaligen Haubergshuden hatte das Siegerland seinerzeit auf ein ha Ackerland gerechnet auch die stärkste Viehhaltung von ganz Preußen.
Im preußischen Wassergesetz vom 07.04.1913 wird die heute vergessene Wiesenordnung noch einmal als Sondergesetz für den Kreis Siegen aufgeführt. Erst in den 1950er Jahren kamen die Siegerländer Bewässerungssysteme, durch wirtschaftliche Veränderungen, zum erliegen. Die Wiesenverbände sind aufgelöst worden und der Wasserbau wurde Aufgabe der Gemeinden. Wenn dieser Wiesenbau auch längst der Vergangenheit angehört und immer weiter einschlummert, so sollten wir nicht vergessen, dass das Siegerland einst die klassische Stätte des intensiven und kunstgerechten Wiesenbaues war.
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